Bedingungen für den Kauf von Geräten der publitec Präsentationssysteme & Eventservice GmbH, Steinbrinkstraße 61, D-44319 Dortmund

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Überlassung der im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Geräte. Zur Regelung dieses Vertragsverhältnisses gelten neben diesen Bedingungen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der publitec GmbH. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1. Vertragsgegenstand
Der Kunde erwirbt von der publitec GmbH die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung bezeichneten Geräte. Die technischen Eigenschaften der Kaufgegenstände sind in den technischen Datenblättern und den Produktbeschreibungen festgelegt. Darüber hinaus schuldet Publitec GmbH keine weiteren Eigenschaften.

Für Geräte und Software stellt die publitec GmbH dem Kunden eine Benutzerdokumentation, falls und in der Form, in der sie vom Hersteller mitgeliefert wird, zur Verfügung

2. Lieferung
1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von publitec GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware im Auslieferungslager Dortmund zur Abholung durch den Kunden bereitgestellt wurde und publitec GmbH dem Kunden ihre Leistungsbereitschaft mitgeteilt hat. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Belieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

2 Versendet publitec GmbH auf Wunsch des Kunden die Ware, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

3 Überschreitet publitec GmbH einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von publitec GmbH oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist publitec GmbH berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. publitec GmbH kann stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern.

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung
1 Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise.

2 Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich eine kostenlose Anlieferung vereinbart.

3 Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. zusätzliche Montagearbeiten, werden zusätzlich diese zu den jeweiligen Stundensätzen der publitec GmbH in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.

4 Der Kunde ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gilt nicht für Verbraucher.

5 Bei SEPA- Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag verkürzt. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Kunden.

4. Gewährleistung
1 publitec GmbH leistet Gewähr wie folgt:

1.1 publitec GmbH leistet Gewährleistung 12 Monate auf neu hergestellte Sachen; eine Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.

1.2 Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und der publitec GmbH offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Kunden unverzüglich der innerhalb der vorgenannten Fristen mitzuteilen.

1.3 Mängelrügen werden von publitec GmbH nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

1.4 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an die publitec GmbH kann nur zusammen mit einem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular (RMA) von publitec GmbH erfolgen, das von publitec GmbH nach Fehlermeldung dem Kunden unverzüglich zugesandt wird. Rücksendungen, die ohne RMA erfolgen, brauchen von publitec GmbH nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

1.5 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist publitec GmbH eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

2 Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

2.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von der publitec GmbH Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von publitec GmbH entweder durch Neulieferung (Nachlieferung) oder Reparatur (Nachbesserung).

2.2 Darüber hinaus hat publitec GmbH das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Auch in diesem Fall gilt die vorstehende Regelung zum Wahlrecht. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.

2.3 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht von publitec GmbH zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

2.4 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.

3 Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf der natürlichen Abnutzung unterworfene Gegenstände wie Leuchtmittel, Luftfilter, Gummi, Sicherungen, Batterien, Farbbänder usw. Sie bezieht sich ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

4 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist publitec GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

5 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn publitec GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.

6 Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von publitec GmbH nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von publitec GmbH oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.

7 Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung.

8 Bei Bestehen von Mängeln wird publitec GmbH den beanstandeten Vertragsgegenstand nach Wahl von publitec GmbH am Sitz von publitec GmbH oder am Sitz des Kunden reparieren. Der Kunde trägt die Kosten der An- und Abfahrt sowie der Verpackung. Ist die Ware dazu geeignet, hat der Kunde die mängelbehafteten Gegenstände auf seine Kosten in der Originalverpackung an publitec GmbH einzusenden.
Liegt ein Mangel vor, der nur vor Ort beim Kunden repariert werden kann, trägt publitec GmbH die dadurch entstehenden Kosten nur bis zu dem Ort, an den die Sache ausgeliefert werden sollte. Ist nichts vereinbart und ergibt sich auch aus den Umständen nichts, schuldet publitec GmbH allenfalls die Reparatur am Sitz des Kunden. Mehrkosten, die daraus folgen, dass der Kunde die Sache an einen anderen Ort als den ursprünglich vorgesehenen Aufstellungsort oder seinen Sitz verbracht hat, trägt der Kunde.

9 Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die der Hersteller dem Kunden direkt gibt. publitec GmbH gibt keine Garantien ab. Die Geltendmachung von Garantieansprüchen erfolgt daher durch den Kunden direkt gegenüber dem Hersteller. publitec GmbH ist gern bereit, dem Kunden bei der Geltendmachung dieser Ansprüche behilflich zu sein, behält sich aber vor, für den entstehenden Aufwand eine Vergütung zu verlangen. Dafür gelten die jeweils gültigen Preislisten von publitec GmbH.

5. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährlistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass publitec GmbH eine Pflicht verletzt hat, folgendes:

publitec GmbH haftet für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.

Darüber hinaus haftet publitec GmbH nur in folgendem Umfang:
Der Kunde hat publitec GmbH zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.

2 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch publitec GmbH geltend machen. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

3 Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

4 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch publitec GmbH geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.

5 Die Haftung von publitec GmbH wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6 Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
publitec GmbH haftet bei Datenverlust nur auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer regelmäßiger täglicher Datensicherung eingetreten wäre. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Datensicherungssoftware schon einmal eine gelungene Datensicherung anzeigt, obwohl in Wahrheit eine Datensicherung nicht oder nicht vollständig erfolgt ist. Endgültige Sicherheit über das Gelingen einer Datensicherung erlangt man nur durch die vollständige oder teilweise Rücksicherung der Daten aus der Datensicherung in das Echtsystem (Rücksicherung).

7 Beschaffungsrisiko
publitec GmbH übernimmt bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko, verkauft aber nur Gegenstände, über die sie zur einen Beschaffungsvertrag mit Lieferanten geschlossen hat. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden.

8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für bei Vertragsschluss voraussehbare, bei Verwendung der Kaufsache typische Schäden, die auf Grund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten eintreten. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haftet publitec GmbH nicht.

6. Kaufpreis und Eigentumsvorbehalt
1 Der Kaufpreis gem. Angebot bzw. der Auftragsbestätigung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort zahlbar mit Unterzeichnung des Angebotes bzw. Zugang der Auftragsbestätigung und vor Abholung oder Versendung der Ware an den Kunden.

2 Eigentumsvorbehalt
Jede von publitec GmbH gelieferte Ware bleibt deren Eigentum bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt eine aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an publitec GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber publitec GmbH nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und unzulässig. publitec GmbH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren. Ist die Forderung des Kunden in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an publitec GmbH ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den publitec GmbH dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte. Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist publitec GmbH sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die von publitec GmbH gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderung nach Abzug der Sicherungskosten auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, von publitec GmbH insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

7. Salvatorische Klausel
1 Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes sowie der übrigen Vertragsregelungen nicht.

2 Für diesen Fall verpflichten sich beide Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die unter Berücksichtigung der Vereinbarungen in diesem Vertrag den beiderseitigen Interessen am ehesten gerecht wird.

8. Allgemeines
1 Erfüllungs- und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über seine Wirksamkeit ist nach Wahl von publitec GmbH der Sitz von publitec GmbH oder der Sitz des Kunden.

2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht über den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3 Ergänzend gelten lediglich die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen von publitec GmbH. Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.